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Hertha-Schulz-Haus

In der überregionalen Wohnstätte leben heute 20 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, in Einzelfällen auch Kinder im Vorschulalter. Die Kinder sind vorwiegend seh- und hörbehindert. Einige von ihnen verfügen über zusätzliche Behinderungen wie körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen. So leben bei uns z. B. blinde, hörgeschädigte körperbehinderte Jugendliche ebenso wie gehörlose, sehbehinderte Autisten. Unsere Bewohner/innen verfügen über sehr unterschiedliche Kommunikationsformen und werden individuell entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse gefördert. Kriterien für eine Aufnahme in unserer Wohnstätte sind eine Hör- und Sehbehinderung. Die Antragstellung der Kostenübernahme erfolgt i.d.R. durch die Eltern beim zuständigen Sozialhilfeträger oder beim Jugendamt.

Die Kinder und Jugendlichen wohnen in drei abgeschlossenen Wohngruppen mit Ein- und Zweibettzimmern, jeweils einer großen Wohndiele, einer Koch- und Essküche sowie eigenen Sanitärbereichen. Im Haus stehen ein Musikraum, eine Keramikwerkstatt sowie ein großer Freizeitraum zur Verfügung. Auf dem Hof befindet sich ein begrüntes Freigelände mit Spielgeräten und Freiflächen.

Die 6 bzw. 7 Kinder einer Wohngruppe werden durch Teams von insgesamt 5 Mitarbeiter/innen außerhalb der Schulzeiten betreut und gefördert. Die Mitarbeiter/innen haben Berufsabschlüsse als Heilerziehungspflegerinnen und Erzieherinnen sowie medizinische Abschlüsse und spezielle Zusatzqualifikationen. Die Teams werden unterstützt durch Praktikant/inn/en, Zivildienstleistende und junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Wir arbeiten sehr eng mit dem Taubblindenschulteil der Oberlinschule zusammen. Zudem sind wir um eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen bemüht. Mit medizinischen, psychologischen und pädagogischen Mitarbeiter/innen aus angrenzenden Bereichen findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt.

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